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Putzlappen müssen in "verschließbaren" …

In der GUV-I 880 "Kaltreiniger" ist unter Ziffer 9.2.8 "Entsorgen von Abfällen und Rückständen" u. a. erläutert, dass mit Kaltreinigern, Öl und Fett getränkte Putzmaterialien zusammen mit dem Sauerstoff der Luft Wärme entwickeln und sich selbst entzünden können. Gebrauchte Putztücher zur Wiederverwendung oder Entsorgung dürfen nur in widerstandsfähigen, dicht verschlossenen ...

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